fbpx

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften ab dem 01.06.2023

Information zum Laufzeitvertrag mit 1, 12 oder 24 Monaten:
Der Laufzeitvertrag über 1, 12 oder 12 Monate berechtigt zur Teilnahme am Unterricht der jeweiligen Altersklasse vier-, sechs- oder achtmal monatlich pro gewählter Kampfkunst. Zwischen den Kursen kann innerhalb dieses Vertrags nicht gewechselt werden. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 1 Monat auf das Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf auf unbestimmte Zeit und kann dann nach den gesetzlichen Bestimmungen (1 Monat zum Monatsende) gekündigt werden. Nach der gewünschten Erstlaufzeit (1, 12 oder 24 Monate wechselt die Mitgliedschaft vom Wert automatisch in den Tarif der monatlichen Mitgliedschaft, außer die Mitgliedschaft wird vor Ende der Erstlaufzeit zu alten Konditionen verlängert. Der Mitgliedsbeitrag ist zum Ersten eines Monats im Voraus zu entrichten und wird von der Kampfkunstschule Tetzlaff per Lastschrift eingezogen. Bei Rücklastschriften wird eine Gebühr berechnet. Ist der Kunde mit zwei Monatszahlungen in Verzug kann die Kampfkunstschule Tetzlaff diesen Vertrag fristlos kündigen und die Vergütung für die gesamte Vertragsrestlaufzeit in Rechnung stellen. Unser komplettes Forderungsmanagement erfolgt durch die Finion Fairpay GmbH, Isaac-Fulda-Allee 9, 55124 Mainz.

Familien-  / Studentenrabatt:
Sind bestehende Mitglieder direkte Verwandte ist es möglich 10 € monatlichen Rabatt auf den neu abzuschließenden Mitgliedsbeitrag zu erhalten. Bei Austritt eines Mitglieds aus dem Familienverbund wird der Rabatt nicht mehr gewährt und die Mitgliedschaft angepasst. Ab dem 3. Familienmitglied oder als eingeschriebener Student erhält man 20 € monatlichen Rabatt.

Information zur Anmeldegebühr:
Die Startgebühr beträgt einmalig zwischen 199,- und 259,- EURO (je nach Wahl der Laufzeit), darin enthalten sind: Alle Verwaltungsgebühren, sowie die Lernkarte mit Barcode, der digitale Kampfkunstausweis, die 1. Jahresmarke des aktuellen Jahres und die 1. Gürtelprüfung (weißer Gürtel). Die Anmeldegebühr enthält weiterhin die jeweilige Kampfkunst-Uniform für eine Kampfkunstart. Möchte man sich für mehrere Kampfkunstarten anmelden, ist die Kampfkunst-Uniform und benötigtes Equipment gesondert abzurechnen.

Information zur Wiederaufnahmegebühr:
Im Falle einer Wiederaufnahme ist eine Wiederaufnahmegebühr zu entrichten.  Diese beträgt einmalig 99,50 €. Rabatte sind nicht anrechenbar. Die Wiederaufnahmegebühr wird mit dem Ablauf einer Kündigung erhoben, falls sich das dann ehemalige Mitglied zum erneuten Unterricht anmeldet.

Informationen zum Kampfkunst Kollegium:
Durch meine Mitgliedschaft in der Kampfkunstschule Tetzlaff gehöre ich gleichzeitig dem Kampfkunst Kollegium Deutschland an und erkläre mich mit der Zahlung des Jahresbeitrags von 39,- Euro pro Kalenderjahr einverstanden. Die Lastschrift erfolgt im März und wird bei einer Kündigung nicht rückerstattet.

Haftungsausschluss:
Bei Unfällen haftet der Veranstalter nicht. Ausgenommen hiervon sind Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters. Ebenso wird eine Haftung für den Verlust von Eigentumsgegenständen nicht übernommen.

Beitragsanpassung:
Zum Stichtag 01. Januar wird der Mitgliedsbeitrag jedes Jahr um 1,50 € erhöht, um steigende Kosten zu decken.

Regelungen zu Ferien, Feiertagen & Weiterbildungen
In den Schulferien, an Feier- & Brückentagen, sowie zu besonderen Anlässen (Weihnachtsfeier, Camps, etc.) findet regulär kein Unterricht statt, die Nichtteilnahme an den Unterrichtsstunden befreit nicht von der Beitragszahlung. Sollte eine Trainer-Fortbildung terminlich nicht mit den Schulferien vereinbar sein, behalten wir uns vor, zu Weiterbildungszwecken zu schließen. Dennoch sind wir bemüht, in den Ferien einen Ferien-Unterrichtsplan anzubieten. Dies erfolgt immer in Rücksprache mit dem Mitarbeiter- und Trainerteam und wird vor den jeweiligen Ferien mitgeteilt. In den Winterferien findet definitiv kein Unterricht statt. Gebühren für abgelegte Prüfungen und Schulungen werden mit dem nächsten Zahlungslauf abgebucht.

Das Trainer-Team ist weltweit unterwegs, um sich fortzubilden. Sollte eine Fortbildung terminlich nicht mit den Schulferien vereinbar sein, behalten wir uns vor, zu Weiterbildungszwecken zu schließen.

Regelungen zur Gesundheit & Krankheit des Mitglieds
Der Teilnehmer, oder sein gesetzlicher Vertreter, versichert bei Vertragsabschluss, dass er gesundheitlich in der Lage ist, am Unterricht der Kampfkunstschule Tetzlaff teilzunehmen. Bei einer Erkrankung (mindestens 4 Wochen zusammenhängend) wird durch Vorlage eines Attestes eines anerkannten Arztes, die Mitgliedschaft für diesen Zeitraum stillgelegt. Dadurch verlängert sich die Mitgliedschaft für die Dauer der Stilllegung.

Regelungen zum Unterricht:
Das Mitglied ist zur Teilnahme am Unterricht in den Räumen der Kampfkunstschule Tetzlaff berechtigt. Eine Nichtteilnahme am Unterricht durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung der Monatsbeiträge. Werden die Schulungsräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb einer zumutbaren Entfernung zum Wohnort des Mitglieds liegt, so bleibt dieser Vertrag aufrecht.

Die Aufsichtspflicht der Kampfkunstschule Tetzlaff beginnt mit dem Unterricht des gebuchten Programms und endet mit dem Unterricht des gebuchten Programms. Weitere Regelungen zum Verhalten des Mitglieds entnehmen Sie bitte der Schulordnung.

Höhere Gewalt:
Der Unterricht findet als Präsenzunterricht statt. Sollte ein Präsenzunterricht, aufgrund nicht im Einflussbereich der Kampfkunstschule Tetzlaff stehender höherer Gewalt, nicht möglich sein, insbesondere aber nicht ausschließlich aufgrund von Epidemien, Pandemien, Seuchen und diesbezüglicher behördlicher Anordnungen (z.B. Quarantäne oder Betriebsschließungsanordnungen), so behalten wir uns vor, den Unterricht als Heim-Training durchzuführen. Dieser Online-Unterricht wird dann in Form von Lernvideos auf Abruf und Live-Unterricht per Videoübertragung stattfinden. Dies berechtigt weder zu einer Beitragsminderung noch zu einer außerordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Einverständniserklärung für Foto- und Filmaufnahmen:
Hiermit gebe ich mein Einverständnis, dass Film- und Fotoaufnahmen, die im Umfeld der Kampfkunstschule Tetzlaff abgelichtet wurden und auf denen ich oder mein Kind zu sehen sind, durch die Kampfkunstschule Tetzlaff verbreitet und veröffentlicht werden. Die Film- und Fotoaufnahmen dürfen verwendet werden in Publikationen der Kampfkunstschule Tetzlaff, im Internet und auf den Internetseiten der Kampfkunstschule Tetzlaff, in Presse und Fernsehen, im Rahmen der Außendarstellung der Kampfkunstschule Tetzlaff mittels Mannschaftsfotos, Personen-Portraits, Reiseberichten, Turnier- und Spielberichten, sonstige Veranstaltungen, usw. Die Aufnahmen werden ausschließlich im Rahmen der Kampfkunstschule Tetzlaff veröffentlicht, ohne Beschränkung des räumlichen und zeitlichen Verwendungsbereichs, auch zu Zwecken der eigenen Werbung. Die Mitglieder und ihre gesetzlichen Vertreter verzichten auf Namensnennung, sind jedoch mit der Nennung des Namens in Verbindung mit Bildnissen einverstanden. Die Einräumung der Rechte erfolgt ohne Vergütung. Dieses Einverständnis gilt bis zum Widerruf.

Einwilligungserklärung
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Darüber hinaus willige ich freiwillig mit meiner Unterschrift der Nutzung sportrelevanter personenbezogener Daten auf den Unterrichtskarten ein.

Es gelten die gesetzlichen Rechte des Betroffenen nach DSGVO.